Am 4. Januar 2022 traten die neuen EU-Verordnungen für Pigmente und Tattoofarben in Kraft. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Produkte noch sicherer in der Anwendung sind als bisher. Vorgaben zur Kennzeichnung und Verwendung bestimmter Stoffe in Tätowiermitteln und Permanent-Make-up (PMU) wurden nun erstmals auf europäischer Ebene geregelt.
Zum 04.01.2021 ist die Verordnung VO (EU) 2020/2081 zur Änderung des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft getreten. Darin ist die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Bezug auf Stoffe in Tätowierfarben oder Permanent-Make-up geregelt.
✔️ REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, d.h. Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien
✔️ ECHA = European Chemicals Agency = Europäische Chemikalienagentur
Ab dem 04.01.2022 müssen Hersteller und Vertreiber von Farben, die für Tattoos oder Permanent-Make-up bestimmt sind, die neuen Regelungen verpflichtend einhalten.
Im Vordergrund der Verordnung steht der Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Regelungen umfassen daher unter anderem spezifische Konzentrationsgrenzwerte für Stoffe wie Metalle, aromatische Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) und Pigmente.
MANI ZUBER
PMU TRAUNSTEIN
Hofgasse 5
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